Als Rechtsanwalt im Bereich Unternehmensrecht beschäftige ich mich aktiv mit der rechtlichen Beratung zum Themenkomplex Due Diligence (Unternehmensgründung / Unternehmensausgründung). Due Diligence bedeutet in diesem Zusammenhang die aktive rechtliche Prüfung, Bewertung und Beratung einer Unternehmung, vielmehr eines geschäftlich aktiven Unternehmens und bezieht sich hierbei zum einen auf die vorhandenen Verträge des Unternehmens sowie die entsprechende Anfertigung von hieraus resultierenden Dokumenten. In der Praxis ist dies häufig vorzufinden bei Unternehmensausgründungen, Käufen und Verkäufen (Mergers & Acquisitions – kurz M&A) von Unternehmen sowie Unternehmensnachfolgen. Eine aktive Betreuung aktiver Fragestellungen und Problemschwerpunkten kann ich als Rechtsanwalt im Bereich von Due-Diligence-Prozessen anbieten. Letztlich geht es um die korrekte rechtliche Bewertung der bestehenden und zu prüfenden Struktur, um Chancen und Risiken aufzudecken und mit entsprechenden Maßnahmen zu versehen.
Im Bereich von Unternehmensgründungen / Unternehmensausgründungen sind im Rahmen von Due-Diligence-Prozessen häufig, jedoch nicht immer, die folgenden Themenkomplexe betroffen:
- rechtliche Prüfung des praktizierten Geschäftsmodells (Due Diligence);
- rechtliche Prüfung des angestrebten Geschäftszweiges (Due Diligence);
- rechtliche Prüfung bestehender Kundenverträge (vor allem Softwarevertrag / Lizenzvertrag, Kooperationsvertrag, Franchisevertrag) durch einen Rechtsanwalt;
- Gesellschaftsverträge, Arbeitsverträge und Geschäftsführerverträge (Bearbeitung erfolgt durch hierauf spezialisierte Rechtsanwälte)
- rechtliche Prüfung Lieferantenverträge (Due Diligence durch einen Rechtsanwalt)
- rechtliche Prüfung Subunternehmerverträge (Due Diligence durch Rechtsanwalt)
Gern stehe ich Ihnen im Rahmen des anstehenden Due Diligence Vorganges (Unternehmensgründung / Unternehmensausgründung) beratend und ausgestaltend zur Seite.
Als bundesweit aktiver Rechtsanwalt für die Beratung im Bereich Due Diligence befindet sich die Mehrzahl der betreuten Mandanten und Unternehmen im Gebiet Sachsen. Hierbei sind gerade die Städte Dresden, Chemnitz, Pirna und Freiberg als Sitz der Mandantschaft hervorzuheben. Jedoch richtet sich meine Beratung auch an Unternehmen bspw. mit den Standorten Bautzen, Meißen, Großenhain, Dippoldiswalde, Leipzig, Zwickau und weiteren Städten und Kommunen.