In den letzten 10 Jahren habe ich mich als Rechtsanwalt für Unternehmensgründung auf eben diese rechtliche Beratung zur Existenzgründung fortgebildet. In nahezu keinem anderen klassischen Rechtsgebiet ist es so wichtig wie im Bereich der Unternehmensgründung, ein Verständnis für das angestrebte Geschäftsmodell der Mandantschaft zu entwickeln. Mit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich hierauf einen besonderen Fokus gelegt.
Als auf Unternehmensgründung spezialisierter Rechtsanwalt habe ich nunmehr eine dreistellige Anzahl an Unternehmensgründungen aktiv in den Markt begleitet. In meiner diesbezüglichen Tätigkeit als Anwalt für Gründungen sind rückblickend 3 typische Konstellationen an Unternehmensgründungen festzustellen. Zum einen betrifft dies Ausgründungen von Kapitalgesellschaften aus Forschungseinrichtungen oder aus dem akademischen / universitären Bereich. Gerade Hochschulen und Fakultäten aus den Universitätsstädten Dresden, Chemnitz, Freiberg, Leipzig und Mittweida gründen regelmäßig Gesellschaften aus oder begleiten diese Ausgründungen mit hohem Know- How, welche durch mich aktiv betreut werden. Zum anderen ist vermehrt festzustellen, dass ehemalige Arbeitnehmer durch deren Kenntnis, angewachsene Kapitalkraft sowie dem Kontakt zum Kunden den häufig sehr erfolgreichen Schritt in die Selbstständigkeit / das Unternehmertum wagen. Letztlich werden durch mich eine Vielzahl an Investoren und sogenannten Kettengründern betreut.
Sicherlich ist jede Unternehmensgründung anderes und sicherlich unterscheidet sich die rechtliche Beratung im Bereich der Unternehmensgründung durch den jeweiligen Einzelfall des Gründers. Gleichwohl gibt es eine Vielzahl an widerkehrenden Bereichen, welche durch nachstehende Darstellung eine Übersichtlichkeit erlangen sollen:
- Ausgestaltung und Beratung Satzung der Gesellschaft
- Ausgestaltung und Beratung Geschäftsführervertrag
- Ausgestaltung und Beratung Arbeitsvertrag
- Rechtliche Prüfung Geschäftsmodell der Unternehmensgründung
- Beantwortung rechtlicher Fragestellungen zur Gründung
- Beratung und Erstellung allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Erstellung Kooperationsverträge mit Dienstleistern
- Erstellung AGB Beta-Phase
- Ausgestaltung Joint-Venture-Vertrag
- Erstellung Vertrag mit Sub-Unternehmern
- Beratung und Erstellung Rechte- und Nutzungsvereinbarung
- Markenberatung und Markenanmeldung
Es sei darauf hingewiesen, dass ich im Hinblick auf die Beratung im Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht gern auf die Expertise der in Merz & Stöhr Rechtsanwaltschaft tätigen Fachanwälte verweisen möchte und gern den relevanten Kontakt herstellen kann.
Als bundesweit aktiver Rechtsanwalt für Unternehmensgründungs-Recht befindet sich die Mehrzahl der betreuten Mandanten und Unternehmen im Gebiet Sachsen. Hierbei sind gerade die Städte Dresden, Chemnitz, Pirna und Freiberg als Sitz der Mandantschaft hervorzuheben. Jedoch richtet sich meine Beratung auch an Unternehmen bspw. mit den Standorten Bautzen, Meißen, Großenhain, Dippoldiswalde, Leipzig, Zwickau und weiteren Städten und Kommunen.