Kooperationsverträge

In diesem Zusammenhang empfiehlt sich vorab das Lesen des vorhergehenden Abschnitts „Verträge / AGB“. Die Erstellung eines Kooperationsvertrages durch einen Anwalt dient der Sicherstellung unterschiedlicher Meilensteine. Häufig schließen die betreuten Unternehmen Verträge mit Kooperationspartnern und anderweitigen Entwicklungspartnern, ob in Forschung oder der Industrie. Gern bin ich Ihnen bei der Beratung und sodann ggf. Erstellung solcher, Ihre Rechte wahrenden, Kooperationsverträge behilflich.

Als bundesweit aktiver Rechtsanwalt für Unternehmensgründungen befindet sich die Mehrzahl der betreuten Mandanten und Unternehmen im Gebiet Sachsen. Hierbei sind gerade die Städte Dresden, Chemnitz, Pirna und Freiberg als Sitz der Mandantschaft hervorzuheben. Jedoch richtet sich meine Beratung auch an Unternehmen bspw. mit den Standorten Bautzen, Meißen, Großenhain, Dippoldiswalde, Leipzig, Zwickau und weiteren Städten und Kommunen.

Tobias Stöhr

Gechäftsführer