Gewerblicher Rechtsschutz

Als Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz befasse ich mich im Wesentlichen mit den Bereichen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht sowie den sogenannten immateriellen Rechten von Unternehmen / von Unternehmern. Die entsprechenden Regelungen befinden sich in unterschiedlichen Gesetzbüchern. Zu nennen sind hierbei bspw. das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), welches sich mit den Marktverhaltensregeln von Unternehmern und Unternehmern im Wettbewerb befasst.

Weitere Pflichten und Verhaltensregeln ergeben sich aus dem UrhG (Urheberrechtsgesetz) sowie dem MarkenG (Markengesetz), um nur einen kleinen Auszug an einschlägigen Gesetzen zu nennen.

Der Anwendungsbereich für die Tätigkeit als Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist vielfältig. Dies kann sich zum einen daraus ergeben, dass die anzuwendende Rechtsmaterie grob unterschiedlich sein kann. Zum anderen ist auch die gerichtliche Verfahrensart mit hohen Unterschieden versehen. So gilt im gewerblichen Rechtsschutz und der hiermit einhergehenden Tätigkeit als Rechtsanwalt die Besonderheit des einstweiligen Rechtsschutzes.

Für den Fall, dass gegen immaterielle Rechte verstoßen wird oder aber ein solcher Verstoß geltend gemacht wird, greift in nahezu allen Fallkonstellationen zunächst das Vorgehen über eine Abmahnung. Diese Abmahnung muss Gegenstand der rechtsverletzenden Handlung sowie die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beinhalten. Der Betroffene der Abmahnung sieht sich nun mit der Situation konfrontiert, innerhalb einer recht kurzen Frist zu reagieren. An dieser Stelle muss aus meiner Sicht, und zwar innerhalb der gesetzten Frist, der Gang zum auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen.

Unterzeichnen sie bitte in keinem Fall eine Ihnen zugesandte Unterlassungserklärung. Lassen Sie bitte ebenso wenig eine Ihnen gesetzte Frist ohne adäquate Reaktion verstreichen. Häufig ist das Vorgehen über eine modifizierte Unterlassungserklärung anzuraten.

Nachstehend erhalten Sie nochmals eine Übersicht über themenspezifische Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes, verbunden mit meinem Leistungsspektrum:

  • Markenberatung als Rechtsanwalt für Markenrecht
  • Markenanmeldung durch einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt
  • Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens
  • Vertretung im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes
  • Beratung als Rechtsanwalt im Urheberecht
  • Beratung als Rechtsanwalt im Markenrecht
  • Beratung als Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht

Als bundesweit aktiver Rechtsanwalt für den gewerblichen Rechtsschutz befindet sich die Mehrzahl der betreuten Mandanten und Unternehmen im Gebiet Sachsen. Hierbei sind gerade die Städte Dresden, Chemnitz, Pirna und Freiberg als Sitz der Mandantschaft hervorzuheben. Jedoch richtet sich meine Beratung auch an Unternehmen bspw. mit den Standorten Bautzen, Meißen, Großenhain, Dippoldiswalde, Leipzig, Zwickau und weiteren Städten und Kommunen.

Tobias Stöhr

Gechäftsführer