Ausgestaltung allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind von Individualverträgen abzugrenzen. Bei allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) handelt es sich um für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt, § 305 Abs. 1 S. 1 BGB. Als Rechtsanwalt für AGB-Recht habe ich zahlreiche allgemeine Geschäftsbedingungen geprüft und erstellt. Wesentliche Herangehensweise eines auf AGB-Recht spezialisierten Rechtsanwaltes sollte die Erstellung eines belastbaren Vertragswerkes sein. Denn exakt an dieser Stelle entscheidet sich die Qualität dieses Vertragswerkes.

Ebenso wie im Vertragsrecht sind die für den Unternehmer wesentlichen Themenkomplexe zu betrachten und sodann in die allgemeinen Geschäftsbedingungen einzubinden. Exemplarisch werden nachstehend die für die allgemeinen Geschäftsbedingungen wesentlichen Themenkomplexe aufgelistet:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen über Angebot und Annahme des Vertrages
  • Allgemeine Bestimmungen über die Einbeziehung von Zusatzvereinbarungen / Anlagen
  • Allgemeine Bestimmungen über Haftungsreglungen / Haftungsausschlüsse
  • Allgemeine Bestimmungen zur Konkretisierung des Vertragsgegenstandes
  • Allgemeine Bestimmungen zur Art und den Modalitäten der Vergütung
  • Allgemeine Bestimmungen zu Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
  • Allgemeine Bestimmungen zu Leistungen Dritter
  • Allgemeine Bestimmungen zu Rechten der Vertragsparteien
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Eigentumsvorbehalt
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Rügeobliegenheit

Als bundesweit aktiver Rechtsanwalt für AGB-Recht befindet sich die Mehrzahl der betreuten Mandanten und Unternehmen im Gebiet Sachsen. Hierbei sind gerade die Städte Dresden, Chemnitz, Pirna und Freiberg als Sitz der Mandantschaft hervorzuheben. Jedoch richtet sich meine Beratung auch an Unternehmen bspw. mit den Standorten Bautzen, Meißen, Großenhain, Dippoldiswalde, Leipzig, Zwickau und weiteren Städten und Kommunen.

Tobias Stöhr

Gechäftsführer