Vertragsausgestaltung

Das Vertragsrecht befasst sich mit dem Bereich der Beratung zu Verträgen und deren Ausgestaltung. Die vom Gesetzgeber und letztlich auch der Rechtsprechung vorgegebenen Vertragstypen sind zahlreich und bedürfen jeweils einer entsprechenden Ausrichtung / Spezialisierung des jeweiligen beratenden Rechtsanwaltes. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich lediglich auf die von mir als Rechtsanwalt betreuten Vertragstypen, in welchen ich seit vielen Jahren intensiv beratend tätig bin.

Bei der Ausgestaltung von Unternehmensverträgen ist es zunächst essentiell, die mit dem einhergehenden Vertragstyp wesentlichen Chancen und Risiken einzuordnen. Nur wer diese Risiken kennt und deren Bedeutung einordnen kann, erzielt das für die Mandantschaft nötige Ergebnis. Diese Art der Betrachtung dient der Findung des für den Mandanten „richtigen“ Vertragstyps.

Auch die Kenntnis über das Geschäftsmodell als solches ist für die Ausgestaltung eines interessengerechten, den Belangen der Mandantschaft genügenden, Vertrages nötig. Ich persönlich vertrete die aus Erfahrung gewachsene Ansicht, dass erst die Kenntnis des Geschäftsmodells den beratenden Rechtsanwalt in die Lage versetzen kann, das auf den Mandanten zugeschnittene Vertragswerk zu schaffen und auszugestalten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen / der entsprechende Vertrag sind insofern als „DNA“ des unternehmerischen Mandanten, vielmehr seiner unternehmerischen Tätigkeit zu verstehen. Wesentliche Bereiche eines ordnungsgemäßen Vertrages sind exemplarisch wie folgt darzustellen (um nur einen kleinen Auszug zu benennen):

  • Regelungen über Angebot und Annahme des Vertrages
  • Regelungen über die Einbeziehung von Zusatzvereinbarungen / Anlagen
  • Haftungsreglungen / Haftungsausschlüsse
  • Regelungen zur Konkretisierung des Vertragsgegenstandes
  • Regelungen zur Art und den Modalitäten der Vergütung
  • Regelungen zu Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
  • Regelungen für zeitliche aufbauende Abfolgen der Vertragspartner
  • Strafen / Pönalen / Anreize
  • Regelungen zu Leistungen Dritter
  • Regelungen zu Rechten der Vertragsparteien

Als bundesweit aktiver Rechtsanwalt für Vertragsrecht befindet sich die Mehrzahl der betreuten Mandanten und Unternehmen im Gebiet Sachsen. Hierbei sind gerade die Städte Dresden, Chemnitz, Pirna und Freiberg als Sitz der Mandantschaft hervorzuheben. Jedoch richtet sich meine Beratung auch an Unternehmen bspw. mit den Standorten Bautzen, Meißen, Großenhain, Dippoldiswalde, Leipzig, Zwickau und weiteren Städten und Kommunen.

Tobias Stöhr

Gechäftsführer