IT-Recht

Als Rechtsanwalt für IT-Recht lässt sich dieses Gebiet für Informationstechnologierecht in zahlreiche Unterbereiche untergliedern. Ich verstehe meine Tätigkeit als rechtliche Beratung in Form einer IT-Kanzlei, welche ich schwerpunktmäßig in Dresden und Umgebung, Chemnitz und Umgebung sowie Freiberg und Umgebung praktiziere.

Ein wesentlicher Fokus in dieser Tätigkeit als Rechtsanwalt für IT-Recht liegt in der Beratung und Ausgestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB für IT-Recht) sowie der Ausgestaltung und Korrekturen von IT-Verträgen (Ausgestaltung Softwarevertrag / Ausgestaltung IT-Vertrag / Ausgestaltung Hardwarevertrag) und
„software-nahen“ Verträgen.

Nahezu jede Betreuung im Bereich IT-Recht beginnt mit einer Erfassung der Zielvorstellung der Mandantschaft, der Erfassung des praktizierten Geschäftsmodells, der Betrachtung einhergehender Risiken und Problemstellungen sowie letztlich der Darstellung der Herangehensweise der rechtlichen Betreuung mit entsprechenden Lösungsvorschlägen. Sodann können IT-Verträge, softwarenahe und anderweitige
Verträge / AGB zum Schutz der immateriellen Werte des Unternehmens ausgestaltet werden.

Als Rechtsanwalt für IT-Recht (IT-Kanzlei) ist es mir möglich, Sie aktiv bei der Erlangung eines hohen Schutzgrades des praktizierten Geschäftsmodells und der relevanten immateriellen Rechte zu betreuen. Um einen kurzen Überblick, welcher nicht abschließend ist, über die im IT-Recht von mir als auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt zu gewinnen, dient die nachstehende Darstellung der praktizierten und typischerweise angefragten Themenkomplexe:

  • Ausgestaltung IT-Vertrag / Korrektur IT-Vertrag
  • Ausgestaltung Softwarevertrag als IT-Kanzlei
  • Beratung und Ausgestaltung IT-relevanter Verträge
  • Know-How-Vertrag / Joint-Venture
  • Fragestellungen im Bereich Lizenzrecht
  • AGB im IT-Recht (RA für IT-recht)

Als im IT-Recht tätiger Rechtsanwalt kann ich letztlich bei der Erlangung eines adäquaten Schutzniveaus behilflich sein und Sie von der Markenanmeldung bis hin zur Begleitung im Lizenzrecht betreuen. Sollten Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie mich bitte an. Sollten Sie sich bspw. in einer Unternehmensgründung mit Verbindung zum Bereich von Daten- und IT-Geschäftsmodellen befinden, kann ich überdies auf Schnittsteller zur Kooperation mit der Rechtsanwaltspartnerschaft Merz & Stöhr herstellen, welche Ihre Belange federführend im Bereich des Gesellschaftsrechtes und des Arbeitsrechtes bedienen kann.

Als bundesweitaktiver Rechtsanwalt für IT-Recht befindet sich die Mehrzahl der betreuten Mandanten und Unternehmen im Gebiet Sachsen. Hierbei sind gerade die Städte Dresden, Chemnitz, Pirna und Freiberg als Sitz der Mandantschaft hervorzuheben. Jedoch richtet sich meine Beratung auch an Unternehmen bspw. mit den Standorten Bautzen, Meißen, Großenhain, Dippoldiswalde, Leipzig, Zwickau und weiteren Städten und Kommunen.

Tobias Stöhr

Gechäftsführer