Lizenzrecht

Das Lizenzrecht befasst sich mit allen wesentlichen Fragestellungen im Hinblick auf die Verwertung von lizenzierbaren Schutzrechten. Hierbei wird eine Lizenz erteilt, wodurch Nutzungsrechte zumeist an immateriellen Werten gegen ein Entgelt überlassen werden. Dies kann sich im Wesentlichen auf Softwarelizenzen, Markenlizenzen oder aber Urheberrechtslizenzen beziehen. Da sich im Lizenzrecht kein eigenständiges Regelwerk / Gesetzbuch herausgebildet hat, werden die Rechte und Pflichten zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer im Wesentlichen durch den Lizenzvertrag geregelt. Von daher ist die Wirksamkeit des Inhaltes und der Bestand des Lizenzvertrages von wesentlicher Bedeutung. Als Rechtsanwalt im Bereich Lizenzrecht gestalte ich diese Art von Lizenzverträgen aus.

Bei der Ausgestaltung von Lizenzverträgen und der diesbezüglichen Beratung im Lizenzrecht muss der Fokus der Beratung durch einen auf Lizenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf der Regelungsmaterie der Lizenzrechte liegen. Hierbei ist u.a. zwischen einfachen Lizenzrechten (Nutzungsrechten), erweiterten Lizenzrechten (Nutzungsrechten), exklusiven Lizenzrechten (Nutzungsrechten) sowie ausschließlichen Lizenzrechten (Nutzungsrechten) zu unterscheiden.

Darüber hinaus ist die exakte Regelung des Lizenzgegenstandes wesentliches Gut der Beratung. Auslegungsmöglichkeiten und etwaige Ungenauigkeiten, die sich leider häufig erst im Streitfall aufdecken, führen zu einer Gefahr im Hinblick auf die Durchsetzung der eigenen Rechte.

Der Bereich des Lizenzrechtes ist vielfältig. Im Bereich des Lizenzrechtes berate ich Sie individuell und umfassend unter anderem in den nachstehenden Bereichen / Themenkomplexen:

  • Prüfung und Erstellung eines Lizenzvertrages
  • Korrektur Lizenzvertrag
  • Erstellung und Beratung Markenlizenzvertrag
  • Erstellung und Beratung Softwarelizenzvertrag
  • Erstellung und Beratung Urheberlizenzvertrag
  • Beratung rechtlicher Fragestellungen im Bereich Lizenzrecht

Als bundesweit aktiver Rechtsanwalt für Lizenzrecht befindet sich die Mehrzahl der betreuten Mandanten und Unternehmen im Gebiet Sachsen. Hierbei sind gerade die Städte Dresden, Chemnitz, Pirna und Freiberg als Sitz der Mandantschaft hervorzuheben. Jedoch richtet sich meine Beratung auch an Unternehmen bspw. mit den Standorten Bautzen, Meißen, Großenhain, Dippoldiswalde, Leipzig, Zwickau und weiteren Städten und Kommunen.

Tobias Stöhr

Gechäftsführer