Franchiserecht

Das Franchiserecht umfasst die Rechtsbeziehung zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber. Ich berate Sie sowohl im Franchiserecht als auch bei der Ausgestaltung von Franchiseverträgen. Die Bereiche meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt im Franchiserecht umfassen u.a. die nachstehenden Themenkomplexe:

  • Ausarbeitung und Erstellung von Franchisekonzepten
  • Erstellung Franchise-Handbuch / Beratung zum Franchise-Handbuch
  • Beratung und Begleitung von Unternehmen beim Aufbau und der Etablierung von Franchisekonzepten
  • Beratung zum Franchisevertrag / Erstellung Franchisevertrag
  • Führung von Verhandlungen zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer
  • Betreuung bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Franchiserecht

Als bundesweit aktiver Rechtsanwalt für Franchiserecht befindet sich die Mehrzahl der betreuten Mandanten und Unternehmen im Gebiet Sachsen. Hierbei sind gerade die Städte Dresden, Chemnitz, Pirna und Freiberg als Sitz der Mandantschaft hervorzuheben. Jedoch richtet sich meine Beratung auch an Unternehmen bspw. mit den Standorten Bautzen, Meißen, Großenhain, Dippoldiswalde, Leipzig, Zwickau und weiteren Städten und Kommunen.

Tobias Stöhr

Gechäftsführer