Markenanmeldung

Gerade im Bereich der Unternehmensgründung ist der Themenkomplex der Markenanmeldung häufig anzutreffen. Doch auch ein Großteil bereits am Markt etablierter Unternehmen hat diesen relevanten Themenkomplex noch nicht mit der aus meiner Sicht nötigen Priorität versehen. Als Rechtsanwalt für Markenrecht unterstütze ich Sie in Hinblick auf die für Sie relevanten Bereiche der Markenanmeldung und nehme diese Markenanmeldung sodann vor.

Der räumliche Schutzbereich ist zunächst festzulegen. Denn nur wo der Schutz beantragt wird, tritt dieser auch ein. So stehen Ihnen im Wesentlichen Deutschland, die europäische Union sowie der weltweite Schutz als Optionen zur Verfügung. Sodann stellt sich die Frage der Art der Markenanmeldung, welche ich für Sie gern als Ihr Anwalt für Markenrecht sodann in die Wege leite. Als etablierte Formen der Markenanmeldung stehen Ihnen u.a. die Wortmarke, die Bildmarke sowie die Wort-Bildmarke zur Verfügung.

Sodann ist zu entscheiden, in welchen Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen und mit welchen Begrifflichkeiten der Schutz erlangt werden soll. Auch dieser Themenkomplex der Markenberatung und Markenanmeldung ist nicht zu unterschätzen. Letztlich nehme ich als Rechtsanwalt in Vertretung Ihrer Interessen die relevante Markenanmeldung vor.

Als bundesweit aktiver Rechtsanwalt für Markenrecht befindet sich die Mehrzahl der betreuten Mandanten und Unternehmen im Gebiet Sachsen. Hierbei sind gerade die Städte Dresden, Chemnitz, Pirna und Freiberg als Sitz der Mandantschaft hervorzuheben. Jedoch richtet sich meine Beratung auch an Unternehmen bspw. mit den Standorten Bautzen, Meißen, Großenhain, Dippoldiswalde, Leipzig, Zwickau und weiteren Städten und Kommunen.

Tobias Stöhr

Gechäftsführer